Bauordnungsrecht


Im Unterschied zum privaten Baurecht umschreibt das öffentliche Baurecht das Genehmigungsverfahren der Baubehörde für eine Bauwerk und seine Nutzung. Hierbei sind vor allem die Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen einschlägig, die auch Regelungen zum Schutz der Nachbareigentümer beinhalten (z.B. Grenzabstand). Wir vertreten Mandanten in ihrem Genehmigungsverfahren oder in Konstellationen, in denen gegen die Genehmigung des Nachbarn vor- gegangen werden soll.

Nicht selten sind Vorschriften des Bauplanungsrechts, des Umwelt- und Naturschutzrechts oder des Denkmalrechts zu beachten.

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