Nachbarrecht


Ein Grundstückseigentümer/ -Besitzer hat von seinem Nachbargrundstück ausgehende Beeinträchtigungen nicht immer ausnahmslos zu dulden. Mitunter können ihm Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz zustehen.

Wir vertreten sowohl Mandanten, die sich beeinträchtigt fühlen, als auch solche, die eine behauptete Beeinträchtigung abwehren.